Eigentümer, die den Verkauf ihrer Immobilie planen, benötigen eine verlässliche Einschätzung des Marktwerts. Ohne einen realistisch ermittelten und marktgerechten Angebotspreis ist es kaum ratsam, eine Immobilie auf den Markt zu bringen. Viele Verkäufer nutzen dafür zunächst Online-Rechner, die auf zahlreichen Webseiten angeboten werden. Eine fachgerechte Immobilienbewertung und eine fundierte Preisermittlung können solche digitalen Tools jedoch nicht ersetzen.
Onlinebewertungen liefern zwar innerhalb kurzer Zeit und mit geringem Aufwand einen möglichen Immobilienwert. Das Ergebnis eignet sich allerdings lediglich für eine erste, grobe Orientierung. Die eingegebenen Angaben reichen zwar aus, um eine automatisierte Berechnung durchzuführen, nicht jedoch, um alle individuellen Eigenschaften und Besonderheiten der Immobilie angemessen zu berücksichtigen.
Weshalb Online-Bewertungstools problematisch sein können
Die vom Eigentümer eingegebenen Daten werden vom Bewertungstool verwendet, um die zu verkaufende Immobilie mit ähnlichen Objekten und deren Preisen zu vergleichen. Für Immobilienbesitzer bleibt dabei jedoch meist unklar, ob tatsächlich erzielte Verkaufspreise oder lediglich ausgeschriebene Angebotspreise in die Berechnung einfließen. Es ist daher möglich, dass die Vergleichsdaten auch Preise enthalten, zu denen Immobilien zwar angeboten, aber letztlich nicht verkauft wurden. Die Verlässlichkeit des errechneten Online-Werts hängt außerdem entscheidend von den Datensätzen ab, auf die der jeweilige Algorithmus zugreift.
Die Qualität dieser Datengrundlagen kann deutlich variieren. Auch die Aktualität der verwendeten Vergleichswerte beeinflusst das Ergebnis und kann zu erheblichen Abweichungen führen. Hinzu kommt, dass nicht jede Immobilienart sinnvoll miteinander verglichen werden kann. Ein Einfamilienhaus unterscheidet sich beispielsweise grundlegend von einem Mehrfamilienhaus oder einer Eigentumswohnung. Ebenso lassen sich vergleichbare Grundrisse und Raumaufteilungen zuverlässiger gegenüberstellen als Immobilien mit sehr unterschiedlichen Zuschnitten.
Warum der Online-Wert kein geeigneter Angebotspreis ist
Ein wesentliches Problem automatisierter Bewertungen besteht darin, dass der berechnete Wert sowohl über als auch unter dem tatsächlichen Marktwert der Immobilie liegen kann. Eigentümer, die diesen Wert ungeprüft als Angebotspreis übernehmen, riskieren deshalb, ihre Immobilie entweder zu teuer oder zu günstig anzubieten. Beides kann den weiteren Verkaufsverlauf deutlich beeinträchtigen.
Wird der Angebotspreis zu hoch angesetzt, kann dies dazu führen, dass potenzielle Käufer das Objekt gar nicht erst näher in Betracht ziehen. Die Immobilie bleibt länger am Markt und lässt sich möglicherweise nur mit späteren Preisreduzierungen verkaufen. Ein zu niedrig angesetzter Preis sorgt dagegen häufig für großes Interesse, führt jedoch zu einem Verkaufserlös, der unter dem tatsächlich erzielbaren Wert des Hauses oder der Wohnung liegt.
Weshalb eine professionelle Immobilienbewertung wichtig ist
Zu einer fundierten Wertermittlung gehört immer auch eine persönliche Besichtigung der Immobilie. Nur vor Ort lassen sich der tatsächliche Zustand, die Ausstattung, durchgeführte Modernisierungen, mögliche Mängel und besondere Merkmale realistisch beurteilen. Ein Online-Rechner kann diese individuellen Faktoren nicht erfassen. Ein erfahrener Immobilienmakler mit Kenntnissen in der Bewertung und Vermarktung von Immobilien dagegen schon.
Darüber hinaus kann der Makler nachvollziehbar erläutern, wie der Immobilienwert ermittelt wurde und welche Faktoren das Ergebnis beeinflussen. Dadurch wird der Bewertungsprozess für den Eigentümer transparenter und verständlicher. Gemeinsam lässt sich außerdem eine passende Preisstrategie entwickeln, die sowohl die aktuelle Marktlage als auch die Ziele des Verkäufers berücksichtigt.
Sie benötigen eine professionelle Bewertung Ihrer Immobilie und möchten einen marktgerechten Angebotspreis festlegen? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei der Vorbereitung Ihres Verkaufs.
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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