Der Verkauf Ihrer Immobilie steht kurz vor dem Abschluss. Käufer und Verkäufer sind sich einig, die wesentlichen Details wurden abgestimmt und nun fehlt nur noch der entscheidende letzte Schritt: die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags.
Welche Aufgaben übernimmt der Notar?
Der Notar sorgt dafür, dass der Immobilienkauf rechtlich wirksam und ordnungsgemäß abgewickelt wird. Seine zentrale Aufgabe besteht darin, den Kaufvertrag zu beurkunden. In den meisten Fällen erstellt das Notariat bereits im Vorfeld den entsprechenden Vertragsentwurf.
Damit der Vertrag vollständig vorbereitet werden kann, benötigt der Notar rechtzeitig alle wichtigen Angaben und Dokumente. Dazu gehören die vollständigen Namen und Anschriften der Vertragsparteien, der vereinbarte Kaufpreis sowie der vorgesehene Übergabetermin. Außerdem werden eine genaue Beschreibung des Grundstücks beziehungsweise eine Flurkarte, ein aktueller Grundbuchauszug und eine Übersicht über bekannte Mängel der Immobilie benötigt.
Den Vertragsentwurf sorgfältig kontrollieren
Die Beschaffung und Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen können Sie einem erfahrenen Immobilienmakler überlassen. Er sorgt dafür, dass alle relevanten Dokumente rechtzeitig vorliegen und an das Notariat übermittelt werden.
Spätestens zwei Wochen vor dem Beurkundungstermin sollten Sie den Vertragsentwurf erhalten. Nutzen Sie diese Zeit, um sämtliche Angaben und Vereinbarungen in Ruhe zu prüfen. Kontrollieren Sie insbesondere den Kaufpreis, den Übergabetermin, die Beschreibung der Immobilie und weitere individuell getroffene Absprachen.
Was geschieht beim Beurkundungstermin?
Während des Notartermins liest der Notar den vollständigen Kaufvertrag in Anwesenheit des Käufers und des Verkäufers vor. Offene Fragen können dabei geklärt und letzte Anpassungen vorgenommen werden. Anschließend unterzeichnen beide Vertragsparteien die Urkunde.
Ein professioneller Makler begleitet Sie zu diesem Termin und unterstützt Sie bei Unklarheiten oder organisatorischen Fragen. Auch nach der Unterzeichnung bleibt er an Ihrer Seite und begleitet den weiteren Ablauf bis zur Übergabe der Immobilie.
Sie haben Fragen zur notariellen Beurkundung oder zu den erforderlichen Unterlagen? Sprechen Sie uns gerne an. Wir unterstützen Sie persönlich und zuverlässig.
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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